Wohngebäude, Hausrat oder Elementar? Wir bringen Ordnung in die Zuständigkeit — und übernehmen die Dokumentation.
Nach einem Wasserschaden ist die häufigste Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Das hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch. Diese Übersicht schafft Orientierung — verbindlich ist am Ende der Vertrag Ihrer Versicherung.
Zahlt für fest mit dem Gebäude verbundene Teile: Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen. Typisch bei Rohrbruch und Leitungswasser.
Übernimmt bewegliche Gegenstände: Möbel, Elektronik, Teppiche, Kleidung — alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden.
Greift bei Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau — meist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Relevant, wenn durch Ihren Wasserschaden bei Dritten — etwa in der Wohnung darunter — ein Schaden entsteht.
Wasser stoppen (Haupthahn), Strom im betroffenen Bereich abschalten, gefährdete Dinge in Sicherheit bringen.
Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen. Notieren Sie, was wann passiert ist.
Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah. Entsorgen Sie nichts vorschnell — Beschädigtes wird ggf. begutachtet.
Wir sichern, trocknen und dokumentieren fachgerecht — mit Unterlagen, die Ihre Versicherung anerkennt.
Sie haben genug mit dem Schaden zu tun. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen wir auf Wunsch.
Foto-Dokumentation, Feuchteprotokoll und Kostenvoranschlag — genau die Unterlagen, die Ihre Versicherung benötigt.
Dokumentation, Kostenvoranschlag und Schriftverkehr laufen über uns. Umfang und Kosten stimmen wir vorab mit Ihnen ab — so wissen Sie jederzeit, woran Sie sind.
Wir sind mit den Abläufen der großen Wohngebäude- und Hausratversicherer vertraut und wickeln routiniert ab.
Diese Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihrer Versicherung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Schäden am Gebäude (Wände, Estrich, Leitungen) übernimmt die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat (Möbel, Elektronik) die Hausratversicherung. Oft sind beide beteiligt.
Bei einem versicherten Wasserschaden werden Leckortung und Trocknung in der Regel von der zuständigen Versicherung übernommen. Wir liefern die dafür nötige Dokumentation.
Nur, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht. Diese ist meist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Vertrags – im Zweifel klären wir das gemeinsam mit Ihnen.
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir ordnen die Zuständigkeit ein und übernehmen auf Wunsch den Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung.
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